FÖRDERUNG DURCH DAS AMS

In früheren Jahren förderte das AMS oft individuelle Aus- und Weiterbildung. Die Finanzierung einer Ausbildung in der Erwachsenenbildung durch das Arbeitsmarkservice ist in der Zwischenzeit jedoch eher die Ausnahme, als die Regel. Arbeitssuchende Personen sollten dennoch mit Ihrem zuständigen AMS-Betreuer über eine mögliche Förderung der Kurskosten sprechen. Grundlegende Voraussetzung ist jedoch immer die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung. 

AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren ArbeitnehmerInnen. Diese Förderung können Arbeitgeber (nicht Arbeitnehmer!) erhalten. Neben bildungsrelevanten Kriterien muss die Ausbildung mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.

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AMS-Unternehmensgründerprogramm

Mit dem Unternehmensgründungsprogramm unterstützt das Arbeitsmarktservice arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen. 

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Förderung der Personalentwicklung

Das Arbeitsmarktservice unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit Qualifizierungen für Beschäftigte unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei der Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen.

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